Dänemark

Dänemark:

Tariflohn auch für Leiharbeitnehmer

Flagge Dänemark
 

Leiharbeit spielt in Dänemark noch eine untergeordnete Rolle auf dem Arbeitsmarkt. In dem skandinavischen Land sind nur etwa 0,8 Prozent aller Erwerbstätigen bei einer Personalserviceagentur angestellt. Das liegt vor allem daran, dass die Unterschiede zwischen Leiharbeit und fester Beschäftigung weit geringer sind als beispielsweise in Deutschland. Der wirtschaftliche Anreiz für dänische Arbeitgeber, auf die Angestellten von Personalserviceagenturen zurückzugreifen, ist daher verhältnismäßig gering. Zum einen haben Leiharbeitnehmer dieselben tariflichen Lohnansprüche wie regulär Beschäftigte. Zum anderen ist der Kündigungsschutz in Dänemark auch für fest angestellte Arbeitnehmer recht schwach. Nichts desto trotz gilt die größere Flexibilität als häufigster Grund für den Einsatz von Leiharbeit.

Tarifverträge bestimmen die Regeln

Gesetzlich wurde Leiharbeit in Dänemark Anfang der 1990er Jahre weitgehend liberalisiert. Seither werden die Regeln vor allem tarifvertraglich festgelegt. Verträge zwischen Gewerkschaften und einzelnen Verleihunternehmen werden durch spezielle, in Branchentarifverträgen enthaltene Leiharbeitsklauseln ergänzt. Aufgrund dieser Vielfalt vertraglicher Bestimmungen sind pauschale Aussagen über Leiharbeit als Beschäftigungsform in Dänemark nur bedingt möglich.

„Equal pay“ zunächst ohne „equal treatment“

Fest steht jedoch, dass Leiharbeit für Arbeitnehmer mit deutlich geringeren Nachteilen verbunden ist als in Deutschland. Während der Einsätze haben Leiharbeitnehmer einen Mindestanspruch auf die in den Entleihbetrieben geltenden Arbeitsbedingungen und Tarife. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird jedoch erst nach Ablauf einer Qualifizierungsphase vollständig wirksam. Bis dahin können für betriebliche Sozialleistungen wie Rente, Urlaub oder Krankheit Sonderregeln gelten. Problematischer ist die Zeit zwischen den Einsätzen. Verleihunternehmen beschäftigten Leiharbeitnehmer in der Regel nur für die Länge der Aufträge. In der Zwischenzeit beziehen sie also meist gar keinen Lohn. Jedoch garantiert der dänische Staat ein bemerkenswert hohes Grundsicherungsniveau, das die starken Gewerkschaften in Dänemark in der Vergangenheit erkämpft haben.

Bewertung: Gleichbehandlung im Betrieb

In Dänemark werden Leiharbeitskräfte nach denselben Tarifen bezahlt wie die Stammbelegschaft. Das vermindert einerseits den wirtschaftlichen Anreiz für Unternehmen, Leiharbeit großflächig auszuweiten und verhindert andererseits, dass die Löhne der Stammbelegschaft unter Druck geraten.



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