Pressemitteilung 08-12-18

Gleiche Rechte endlich auch für Leiharbeitnehmer

"Minister Laumann muss schleunigst handeln, statt permanent schönzureden"

Unter diesem Titel forderten Vertreter der nordrhein-westfälischen IG Metall alle Abgeodneten vor dem nordrheinwestfälischen Landtag auf, sich für gleiche Rechte der Leiharbeitnehmer einzusetzen. Anlass war die Landtagsdebatte auf Antrag der SPD- Fraktion sowie die Vorlage der Studie zur Leiharbeit in Nordrhein- Westfalen durch den Landesarbeitsminister Karl- Josef Laumann.

"Es ist nicht zu verstehen, dass die Landesregierung noch nicht einmal den Versuch unternehmen will, gleiche Rechte für Leiharbeitnehmer durchzusetzen.", äußerte sich Oliver Burkhard, IG Metall- Bezirksleiter in NRW. Er fuhr fort: "Es ist auch nicht hinnehmbar, dass 25 Prozent der Entleihbetriebe ihre regulär Beschäftigten durch billigere Leiharbeitnehmer ersetzen."

Desweiteren würde der Arbeitsminister Laumann aus den Ergebnissen der Studie keine Konsequenzen ziehen und versuche vielmehr den eindeutigen Befund herunterzuspielen, kritisierte die IG Metall. Die meisten teile der statistischen Daten seien von Mitte beziehungsweise Ende 2006. Eine Neuauflage dieser Studie zum jetzigen Zeitpunkt käme zu völlig anderen Ergebnissen. Die IG Metall unterstütze ausdrücklich den Antrag der SPD- Fraktion mit den Kernpunkten:

  • In der Leiharbeitsbranche müssen Mindestlöhne gelten, um Lohndumping einen Riegel vorzuschieben. Um auch ausländische Leiharbeitsbetriebe an den Mindestlohn zu binden, muss die Branche ins Entsendegesetz aufgenommen werden.
  • Der Grundsatz 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit' muss gelten.
  • Die maximale Verleihzeit an einen Betrieb muss wieder begrenzt werden.
  • Zudem muss das sogenannte Synchronisationsverbot wieder in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufgenommen werden. Danach muss ein Leiharbeitsunternehmen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigen.
  • Der oftmals nur auf dem Papier geltende Gleichstellungsgrundsatz für Leiharbeitnehmer muss ohne Abstriche durchgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere, dass für Leiharbeiter die gleichen Tarife und Leistungen z.B. bei Betriebsrenten, Abfindungen oder Weiterbildung gelten, wie für die übrigen Arbeitnehmer des Unternehmens.

 

Den Antrag der SPD- Fraktion finden Sie hier ...

Weitere Links zur Studie und Pressemitteilung finden Sie hier ...


 

 



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