Januar 2010

Leiharbeit fair gestalten

Kampagnen-Newsletter - Januar 2010


AÜG-Bericht: Lobhudelei für die Leiharbeitsbranche

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU)

© BMAS

 

Über Wochen steht die Firma Schlecker in der Kritik der Gewerkschaften und Oppositionsparteien. Selbst die Bundesregierung wirft der Firma vor, Leiharbeit zu missbrauchen, verteidigt die Beschäftigungsform jedoch als grundsätzlich sinnvoll und wichtig. Mit dem 11. Bericht zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (ÄUG-Bericht), meint das Bundearbeitsministerium nun zu belegen, dass Leiharbeit "Brücken in Arbeit" baut.

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Gegen Missbrauch helfen nur Gesetze

 

Die Personalpolitik bei der Drogeriemarktkette Schlecker stößt eine breite Debatte über Leiharbeit an. Dem Traditionsunternehmen, das tausende Stammbeschäftigte feuert und als Leiharbeitnehmer wieder anstellt, wird „Missbrauch“ vorgeworfen. Doch rein rechtlich ist Schlecker nicht beizukommen. Um solche Praktiken zu verhindern, muss das Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz deutlich verschärft werden.

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Wetzel: Mehr Regulierung schützt

Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall
 

Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, schaltet sich in die Debatte um mögliche Veränderungen der Leiharbeitsgesetzgebung ein. Unter anderem fordert er, keine Abweichungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz zuzulassen, eine Höchstüberlassungsdauer einzuführen und Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeit mitbestimmen zu lassen.

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„Deutscher Arbeitsmarkt ist Zweiklassen-Gesellschaft“

OECD Grafik Arbeitnehmerrechte
 

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) rügt Deutschland. Im Vergleich mit 21 OECD-Staaten falle der Arbeitsmarkt durch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft auf. Demnach ist das Normalarbeitsverhältnis überdurchschnittlich gut abgesichert. Befristete Beschäftigte, wie auch Leiharbeitnehmer, seien jedoch umso schlechter geschützt und hätten daher die Hauptlast der Krise schultern müssen.
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