Wissenswertes für Betriebsräte

Kampagne

Betriebliche Vereinbarungen zum Thema Leiharbeit

Logo der Hans-Boeckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung hat insgesamt 110 betriebliche Vereinbarungen zu Leiharbeit und befristeter Beschäftigung analysiert. Eine wichtige Rolle in den Betriebsvereinbarungen spielt die Frage der Integration von Leiharbeitnehmern und befristeten Beschäftigten. Hier sehen Betriebsvereinbarungen insbesondere eine Bevorzugung gegenüber Fremdbewerbern vor. In manchen Betriebsvereinbarungen ist sogar die Übernahme nach einer bestimmten Einsatzzeit vorgeschrieben.


Ein neuer Trend ist: Nur noch ältere Betriebsvereinbarungen verweisen auf die Tarifverträge der Leiharbeitsbranche. Dagegen wird heute immer stärker der Versuch unternommen, durch Betriebsvereinbarungen gleiche Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb herbeizuführen. Offenkundig wehren sich immer mehr Betriebsräte erfolgreich gegen den Druck der Arbeitgeber, betriebliche Lohn- und Gehaltsstandards mittels Leiharbeit zu unterlaufen.

Neu sind auch erste Ansätze, die Qualifizierung von Leiharbeitnehmern betrieblich zu regeln. Auch hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte regeln Betriebsvereinbarungen in zunehmendem Maße über das Betriebsverfassungsgesetz hinausgehende Rechte, z. B. Personalplanung, Zustimmungsverweigerung bei Einstellungen oder auch Zustimmung nur bei Beschäftigungssicherungsmaßnahmen.



ÜBERSICHT