Hinsichtlich der Arbeitskleidung gilt (und zwar nicht nur für Leiharbeitnehmer): Sie muss vom Arbeitgeber gestellt werden, wenn die Kleidung dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient, z. B. Handschuhe bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Lederschürze bei Schweißarbeiten oder Schutzbrille beim Schleifen. Seriöse Leiharbeitsfirmen stellen ihren Mitarbeitern die erforderliche Arbeitskleidung bzw. Schutzausrüstung.
Sollte der Arbeitgeber erforderliche Arbeitskleidung verweigern oder vom Entgelt abziehen wollen, können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/