zur Hauptnavigation | zum Hauptinhalt
  • Startseite
  •  |  Kontakt
  •  |  Sitemap
  •  |  igmetall.de
  •  |  Impressum
Gleiche Arbeit - Gleiches Geld Gleiche Arbeit - Gleiches Geld

 
  • Kampagne
    • Über die Kampagne
    • Unterstützer werden!
    • E-Card an Politiker
    • Aktuelle Meldungen
  • Leiharbeit
    • Was ist Leiharbeit
    • Argumente
    • Gegenargumente
    • Studien
  • Beratung
    • Telefonhotline
    • Leiharbeit von A bis Z
    • Was tun bei Kündigung?
    • Mitglied werden
    • Wissenswertes für Betriebsräte
    • ZOOM-Forum
 
 

Arbeitskleidung

Hinsichtlich der Arbeitskleidung gilt (und zwar nicht nur für Leiharbeitnehmer): Sie muss vom Arbeitgeber gestellt werden, wenn die Kleidung dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient, z. B. Handschuhe bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Lederschürze bei Schweißarbeiten oder Schutzbrille beim Schleifen. Seriöse Leiharbeitsfirmen stellen ihren Mitarbeitern die erforderliche Arbeitskleidung bzw. Schutzausrüstung.

Sollte der Arbeitgeber erforderliche Arbeitskleidung verweigern oder vom Entgelt abziehen wollen, können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/

  • Zu den Leistungen der IG Metall
  • Mitglied werden
 

Rechtstipps und aktuelle Tendenzen bei der Leiharbeit

Logo Netzwerk Zoom

Download Info-Flyer für Leiharbeitnehmer/-innen

Logo DGB Rechtsschutz
Projekt faire Mobilität

Übersicht

  • Kampagne
    • Über die Kampagne
    • Unterstützer werden!
    • E-Card an Politiker
    • Aktuelle Meldungen
  • Leiharbeit
    • Was ist Leiharbeit
    • Argumente
    • Gegenargumente
    • Studien
  • Beratung
    • Telefonhotline
    • Leiharbeit von A bis Z
    • Was tun bei Kündigung?
    • Mitglied werden
    • Wissenswertes für Betriebsräte
    • ZOOM-Forum
  • Service
    • Newsletter
    • Aktion Liegen lassen
    • Infopaket bestellen
    • Schwarzbuch Leiharbeit
    • Themenheft