Mindestlohn

Mindestlohn: Braucht die Leiharbeitsbranche einen Mindestlohn?

7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind arm trotz Arbeit. Das Ziel eines Mindestlohns ist es, eine verbindliche Lohnuntergrenze festzulegen, um den Beschäftigten ein Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten. Hierzu hat der Deutsche Gewerkschftsbund eine Mindestlohnkampagne gestartet.

Die wichtigsten Argumente zum Mindestlohn:

 

Mindestlohn für die Leiharbeit

Auch in der Leiharbeit gibt es Lohndumping. Jede sechste Leiharbeitskraft verdient so wenig, dass sie mittels Arbeitslosengeld II (AlgII) ihr Gehalt aufstocken muss. Deshalb haben der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften die Aufnahme der Leiharbeit ins Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) beantragt. Dadurch könnte es einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche geben.

 

Widerstand in der Union

Nach schwierigen Verhandlungen verständigte sich die Große Koalition im Januar 2009  auf Mindestlöhne in sechs weiteren Branchen. Die Leiharbeit war jedoch nicht dabei (siehe Union gegen Leiharbeitnehmer).

 

Hintergrundinfo

 

Bei Problemen können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/

 



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