Friedhelm Hengsbach

Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, Jesuitenpater, Wirtschafts- und Sozialethiker, ehemaliger Leiter des Oswald-von-Nell-Breuning-Instituts für Wirtschafts- und Gesellschaftsethik in Frankfurt am Main

Leiharbeit neu regeln

 

Wir kritisieren die Leiharbeit – zu Recht.

Denn die Wirtschaft ist kein moralfreier Raum. Aber der bloße Appell an die Tugend der Arbeitgeber, Stamm- und Leiharbeiter fair zu behandeln, führt in die Sackgasse. Entscheidend sind die Regeln, die vom Parlament beschlossen werden. Sie bestimmen unser Handeln. Wenn die Politik den Arbeitsmarkt entregelt, darf sich niemand darüber wundern, dass Belegschaften in Kern- und Randgruppen auseinanderfallen. Wer das nicht will, muss das Ausmaß und die Dauer der Leiharbeit begrenzen – und durch eine Aufwertung der Tarifverträge dafür sorgen, dass gleiche Arbeit gleich entlohnt wird. Gerechtigkeit bedeutet, die Interessen der am wenigsten Begünstigten vorrangig zu berücksichtigen.

Im Grundgesetz ist die Tarifautonomie verankert:

Der Staat überlässt es den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen per Tarifvertrag zu regeln. Deshalb sollte der Staat auch dafür sorgen, dass die Tarifverträge eingehalten werden, dass sie allgemeinverbindlich werden, und dass kein Unternehmen sich ihnen durch Tarifflucht entziehen kann.



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