Veranstaltung zur Umsetzung der EU-Richtlinie

Diskussionsveranstaltung der IG Metall | Berlin, 18.06.2010

Leiharbeit - Umsetzung der EU-Richtlinie und die betriebliche Mitbestimmung

 

Die IG Metall hat ihre Forderung nach einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit und der Einführung von Equal Pay bekräftigt. Auf einer Diskussionsveranstaltung mit Betriebsräten und Vertretern der Bundestagsfraktionen wurde deutlich:

Derzeit herrschen in der Leiharbeit katastrophale Zustände und der aktuelle Gesetzesentwurf von Ministerin von der Leyen scheint nicht geeignet, dem einen Riegel vorzuschieben.


Vom Sprungbrett zur Rutschbahn

Rund 700.000 Leiharbeitnehmer gibt es derzeit in Deutschland. In der Krise wurden über 250.000 Leiharbeiter von heute auf morgen entlassen. Jetzt boomt die Branche wieder und die Bedingungen für die Arbeitnehmer auf Zeit sind schlecht. "Es kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass es in Ordnung ist, wenn jemand für die gleiche Arbeit statt 30 Euro die Stunde nur neun Euro die Stunde verdient." sagte Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall.

Auch um den in der Vergangenheit viel beschworenen Klebeeffekt sei es in letzter Zeit zu Recht still geworden, so Wetzel. Leiharbeit habe sich spätestens in der Krise nicht als Sprungbrett in feste Beschäftigung, sondern als Rutschbahn in die Arbeitslosigkeit erwiesen.

Gleichzeitig wird auch der Druck auf die Festangestellten enorm erhöht. "Irgendwie hat ja jeder Angst, dass er seinen Job erst verliert, weil die Leiharbeiter billiger sind und anschließend selbst als Leiharbeiter wieder eingestellt wird", berichtet der Schaeffler-Betriebsratsvorsitzende Norbert Lenhard aus Schweinfurt.


"Man muss sie ja nicht mal persönlich entlassen. Man muss nur anrufen und sagen, dass sie nicht mehr kommen müssen"

Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, fordert die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit

 

 


Die rechtliche Lage zur betrieblichen Mitbestimmung

Christiane Bors von der Universität Oldenburg informierte die über 150 Betriebsräte über ihre Möglichkeiten, Leiharbeit im Betrieb mitzugestalten. Sie gibt sich zuversichtlich: "Die Rechtslage ist nicht grandios, aber die Betriebsräte können Leiharbeit zumindest aus der Grauzone holen. Die Zeit ist reif für Veränderungen."


Gesetzesentwurf zur Regulierung von Leiharbeit

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Missbrauch der Leiharbeit verhindert werden soll. Konkret geht es darum den so genannten Drehtüreffekt (Fall Schlecker) zu verhindern und einen branchenweiten Mindestlohn einzuführen. Dieser solle spätestens bis zum 1. Mai 2011 greifen, wenn innerhalb der EU die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit gilt.

Sollte es bis dahin keinen Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz in Deutschland geben, so die Befürchtung, wäre es ausländischen Unternehmen möglich, Leiharbeitnehmer zu noch niedrigeren Konditionen in Deutschland einzusetzen, wenn sie ein Arbeitsverhältnis mit einem ausländischen Verleiher (oder der ausländischen Tochterfirma eines deutschen Verleihers) haben.


Gemeinsam für Gerechtigkeit

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun vorgelegte Entwurf zur Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), sei allerdings weder ausreichend noch konform mit der geltenden EU-Richtlinie. Das Problem kann nur gemeinsam bewältigt werden.

Daher der Appell an die Politik, die EU-Richtlinie entsprechend ausgestaltet umzusetzen, der Appell an die Leiharbeiter, sich gewerkschaftlich zu organisieren und der Appell an alle gesellschaftlichen Akteure, sich für Gerechtigkeit einzusetzen.

Dies ist auch das Ziel der Initiative "Gleiche Arbeit - Gleiches Geld".



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