Ver.di kämpft gegen Leiharbeit bei Lufthansa

06.01.2012 | Rechtsgutachten: In der Luft nur eigenes Personal

Ver.di kämpft gegen Leiharbeit bei Lufthansa

Airbus Flugzeug vor blauem Himmel [soulstormer: photocase.de]

© [soulstormer: photocase.de]

 

Mit dem geplanten Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Luft verstößt die Lufthansa gegen den geltenden Manteltarifvertrag. Das ergibt das erste von zwei Gutachten, die ver.di und die Unabhänige Flugbegleiterorganisation (UFO) in Auftrag gegeben haben. Das Unternehmen begründet die Abkehr von der bisherigen Personalpolitik mit notwendigen Kosteneinsparungen.

Lufthansa-Maschinen, die vom neuen Berliner Großflughafen starten, sollen nicht mit Lufthansa-Flugbegleitern fliegen, sondern mit geliehenem Personal. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert den Plan als „Kulturbruch“.

Bislang hatte Lufthansa lediglich am Boden Leiharbeitnehmer eingesetzt. Am neuen Berliner Flughafen müsse man Kosten sparen, begründet das Unternehmen die neue Leiharbeitsstrategie.

Gemeinsam mit der Unabhängigen Flugbegleiterorganisation (UFO) hat ver.di zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Das erste liegt vor und bestätigt den Einwand der Gewerkschaften: die Lufthansa darf „weder in Berlin noch an anderen Standorten Leiharbeiter als Kabinenbesatzung einsetzen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Einem ver.di-Sprecher zufolge schreibt der Manteltarifvertrag mit dem Flugkonzern vor, dass für die Kabinenbesatzung der Lufthansa-Maschinen nur eigenes Personal eingesetzt werden darf.

 

Für Leiharbeiter nie mehr als das Lufthansa-Einstiegsgehalt


Auf Nachfrage der Rheinischen Post bestätigte Lufthansa Anfang der Woche, dass man in Berlin auf Beschäftigte der Leiharbeitsfirma Aviation Power zurückgreifen will.

Der Konzern wehrt sich jedoch gegen deren Bezeichnung als „Leiharbeiter“, da sie nach Lufthansa-Standards ausbildet und auch wie Stammbeschäftigte bezahlt würden.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sollen die Einsätze der geliehenen Flugbegleiter allerdings auf zwei Jahre befristet werden und auch bei Verlängerung ihrer Verträge sollen die Leiharbeitnehmer nicht über das Einstiegsgehalt der Festangestellten, etwa 1.700 Euro, hinauskommen.

Gegenüber der Rheinischen Post hatte die Lufthansa erklärt, man habe sich zuvor mit den Tarifpartnern auf eine Abschaffung der tariflichen Alterszuschläge einigen wollen.

Aber da die Verhandlungen ergebnislos blieben, haben wir uns für den Einsatz eines Personaldienstleisters entschieden“, zitiert die Zeitung einen Sprecher des Unternehmens.

Ver.di und UFO verweisen auf das vorliegende Gutachten und fordern die Lufthansa auf, „zu einer seriösen Unternehmenspolitik und soliden Tarifpartnerschaft zurückzukehren“.



ÜBERSICHT