Nur jeder zehnte Leiharbeitnehmer vorher langzeitarbeitslos

24.1.2012 | Bericht zur Arbeitnehmerüberlassung

Nur jeder zehnte Leiharbeitnehmer vorher langzeitarbeitslos

Straßenschild "Einbahnstraße" [AndreasF.: photocase.de]

© [AndreasF.: photocase.de]

 

Leiharbeit bietet keine Chancen, sie verdrängt reguläre Stellen. Das zeigt auch der neue Bericht zur Arbeitnehmerüberlassung. Nur 10 Prozent der neueingestellten Leiharbeitnehmer war zuvor langzeitarbeitslos. Viele Arbeitgeber wollen es noch billiger und flexibler. Sie nutzen Scheinwerkverträge, um die tariflichen und gesetzlichen Vorschriften für Leiharbeit zu umgehen.

Zwei Drittel aller neu eingestellten Leiharbeitnehmer seien zuvor arbeitslos gewesen. Diese Zahl aus dem neuesten Bericht zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit, wurde in der vergangenen Woche vielfach zitiert.

Die Arbeitgeber sehen damit ihre Behauptung bestätigt, Leiharbeit biete denen eine Chance, die sonst keine Beschäftigung finden. Sie sei eine „Brücke in den Arbeitsmarkt“. Doch tatsächlich zeigt die Statistik das genaue Gegenteil: Leiharbeit verdrängt reguläre Beschäftigung. Denn nur 10 Prozent der zwischen Juni 2010 und Juni 2011 neueingestellten Leiharbeitnehmer waren vorher langzeitarbeitslos, also länger als ein Jahr ohne Beschäftigung.

Fast die Hälfte der neuen Leiharbeitnehmer hatte erst in den 12 Monaten zuvor eine andere Stelle verloren. Mit anderen Worten: Sie wurden in der Krise entlassen und fanden anschließend nur einen Job als Leiharbeitnehmer. Weitere 8 Prozent der neueingestellten Leiharbeitnehmer waren zuvor noch gar nicht beschäftigt.

 

Dumping durch Werkverträge: „Auftragnehmer sind oft Strohmänner“


Anders als bei Leiharbeit ist über Art und Ausmaß von Werkverträgen ist bislang kaum etwas bekannt. Die Bundesregierung hält eine Meldepflicht für unnötig. Ohnedies ist eine statistische Erhebung über Werkverträge unmöglich.

Viele Betriebsräte berichten jedoch, in ihren Unternehmen würden zunehmend mehr Beschäftigte über Werkverträge angeheuert. Die Arbeitgeber umgehen so die gesetzlichen und tariflichen Mindeststandards für Leiharbeitnehmer.

Die Auftragnehmer sind immer häufiger Strohmänner“, erklärt Andreas Weidemann, Erster Bevollmächtigter der IG Metall in Nürnberg in den Nürnberger Nachrichten.

In den Subunternehmen würden die Beschäftigten dann zu meist deutlich schlechteren Bedingungen arbeiten. In vielen Fällen handelt es sich um „Scheinwerkverträge“, also um verdeckte und damit illegale Leiharbeit.

Aber beweisen Sie das mal“, beklagt Stefan Badichler der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Nürnberg, die beim Zoll für die Überprüfung zuständig ist. „Wir reden hier nicht mehr von weißen oder schwarzen Schafen, sondern von grauen“.

Grüne und Linke im Bundestag fordern daher seit einiger Zeit, eine klarere gesetzliche Abgrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen.



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