Nach zwei Jahren Auseinandersetzung hat der Betriebsrat des Kranherstellers Gottwald die Unternehmensleitung so weit: Bis Ende Februar wird eine Betriebsvereinbarung zum Einsatz von Leiharbeit ausgehandelt. Unter Verweis auf das Gesetz, wonach Leiharbeit „vorübergehend“ sein muss, hatte der Betriebsrat zuvor die Zustimmung zur Verlängerung der Einsätze von 80 Leiharbeitnehmern verweigert und deren Übernahme verlangt.
Beim Düsseldorfer Kranherstellers Gottwald Port Technology (GTP), einer Tochter des Konzerns Demag Cranes, ist eine Auseinandersetzung über den Einsatz von Leiharbeit eskaliert.
Seit zwei Jahren drängt der Betriebsrat darauf, eine Betriebsvereinbarung zum Einsatz von Leiharbeit abzuschließen. „Bis jetzt leider ohne Erfolg“, heißt es in einem Flugblatt der IG Metall Düsseldorf-Neuss. Nach einer Klage der Arbeitnehmervertretung erklärte sich die Unternehmensleitung nun zu Verhandlungen bereit.
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hatte der Betriebsrat Ende letzten Jahres die Weiterbeschäftigung von 80 Leiharbeitnehmern verweigert. Diese würden bereits länger als ein halbes Jahr bei Gottwald arbeiten, und seien somit dauerhaft beschäftigt, so die Begründung. Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen Leiharbeitnehmer jedoch nur „vorübergehend“ eingesetzt werden.
Die Unternehmensleitung ließ die Beschäftigten dennoch weiter arbeiten. Ohne die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen, wie es das Betriebsverfassungsgesetz erfordert. Die Mitbestimmungsrechte werden „mutwillig und dreist unterlaufen", kritisierte IG Metall-Sekretär Volker Consoir den Vorgang.
Betriebsrat fordert gleiche Bezahlung und Übernahme nach sechs Monaten