Was bedeutet die gute Beschäftigungssituation für die Leiharbeitsbranche?
Bosch: Leiharbeiter sind Arbeitskräfte auf Abruf, die nur dann gebucht werden, wenn Bedarf besteht. Wechselbäder zwischen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind typisch.
Da Leiharbeiter auch noch schlecht bezahlt werden und durch unstete Beschäftigung oft nicht die nötigen Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung aufweisen können, münden sie bei Arbeitslosigkeit oft direkt in der Grundsicherung, also Hartz IV.
Etwa ein Drittel aller Arbeitslosen, die sofort auf Hartz IV angewiesen sind, waren Leiharbeiter. Sie können kein Vermögen aufbauen, da dies ja auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Die Aufstockung niedriger Leiharbeitsgehälter kostet die Bundesagentur für Arbeit mehr als 500 Millionen Euro jährlich. Mit unseren Beitragsgeldern werden die schlechtesten Unternehmen auch noch subventioniert. Mit Marktwirtschaft hat das wenig zu tun.
Wie wird es Ihrer Meinung nach mit dem "Jobwunder" in diesem Jahr weitergehen?
Bosch: Ich habe selten eine so große Unsicherheit bei den Wirtschaftsprognostikern gesehen, wie zurzeit. Aufgrund der Eurokrise und der Sparpolitik in Europa gehen sie alle davon aus, dass die Exporte nicht mehr oder nur wenig wachsen und die Investitionen stagnieren werden.
Vorsichtshalber werden auch Negativszenarios eines stagnierenden Welthandels berechnet, in denen unsere Wirtschaft schrumpft. Im ersten Halbjahr 2012 wird die Beschäftigung aufgrund der gut gefüllten Auftragsbücher wohl noch leicht zunehmen. Die weitere Entwicklung hängt von der Lösung der Euro-Krise ab.
Was muss die Politik tun, damit die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch endlich bei den Geringverdienern und Leiharbeitnehmern ankommt?
Bosch: Hier hilft nur ein Maßnahmepaket. Dazu gehören ein flächendeckender Mindestlohn, Equal Pay für Leiharbeiter - also gleiches Geld für gleiche Arbeit - und die Abschaffung oder deutliche Begrenzung von Minijobs. Vor allem aber müssen Tarifverträge wieder gestärkt werden.
Durch genauere Anforderungen an die Unabhängigkeit und Durchsetzungsfähigkeit von Gewerkschaften müssen die Möglichkeiten der "christlichen" Scheingewerkschaften, Tarifverträge abzuschließen, eingeschränkt werden. Zudem müssen in Branchen mit hohen Anteilen an Kleinbetrieben, Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden.