Einsatzfreie Zeit kein Minus auf dem Arbeitszeitkonto

11.01.2012 | Rechte von Leiharbeitnehmern

Einsatzfreie Zeit kein Minus auf dem Arbeitszeitkonto

Uhr [.marqs: photocase.de]

© [.marqs: photocase.de]

 

Selbst große Leiharbeitsunternehmen wie Randstad verrechnen verleihfreie Zeiten als Minusstunden auf Arbeitszeitkonten. Damit minimieren sie ihr unternehmerisches Risiko auf Kosten ihrer Beschäftigten. Das ist gesetzeswidrig stellt die IG Metall klar. Derweil hat die Bundesregierung in einer Stellungnahme erneut deutlich gemacht, dass sie bei den Leiharbeitsgesetzen keinen Änderungsbedarf sieht.

Einsatzfreie Zeiten von Leiharbeitnehmern dürfen nicht auf deren Arbeitszeitkonto als Minusstunden verrechnet werden. So steht es im Gesetz. Weder dürfen Minusstunden verbucht noch zuvor geleistete Überstunden abgebaut werden.

Wie das ARD-Magazin Monitor Ende letzten Jahres ermittelte, verstoßen viele Leiharbeitsfirmen gegen diese Bestimmung. Demnach wälzt selbst Branchenriese Randstad das unternehmerische Risiko auf ihre Beschäftigten ab, indem verleihfreie Zeiten als Minusstunden angerechnet werden.

Das sei in einer Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat so beschlossen worden, versuchte das Unternehmen sich zu rechtfertigen.Doch die zitierte Betriebsvereinbarung ist ungültig, denn Betriebsrat und Arbeitgeber dürfen nur bestimmen, was nicht bereits gesetzlich geregelt ist. Darauf weist die IG Metall in Nordrhein-Westfalen hin.

Randstad habe sich die rechtliche Grundlage für die Verrechnung von verleihfreien Zeiten mit dem Arbeitszeitkonto „selbst gebastelt“, kritisiert auch der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht der Universität Münster, Professor Peter Schüren.

 

Bundesregierung sieht Leiharbeit trotz allem als "Chance"

 


Das wissen offenbar auch die Verleiher. Wenn sich Beschäftigte wehren und die Kürzung des Entgeltes zurückfordern, zahlen sie meist sofort. Schüren glaubt, dass es die Unternehmen nicht auf eine Klage ankommen lassen wollen. Denn mit einem Urteil „wäre klar, dass diese Praxis rechtswidrig ist“.

Die Bundesregierung sieht trotz Bekanntwerden solcher Verwerfungen keinen Änderungsbedarf an den Leiharbeitsgesetzen. Das machte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion deutlich.

Niedrige Entlohnung, strukturelle Ausgrenzung aus dem Entleihbetrieb, geringere Planbarkeit im Berufsleben, erhöhte Mobilitäts- und Flexibilitätsanforderungen und soziale Ausgrenzung“ würden Leiharbeitnehmer zwar psychisch belasten, heißt es in der Stellungnahme.

Grundsätzlich aber sei „Zeitarbeit eine Chance auf einen Zugang zu Arbeit und damit auf ein höheres Maß an sozialer Teilhabe und gesellschaftlicher Integration“, erklärt die Bundesregierung und verweist auf die minimalen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind.



ÜBERSICHT