Immer mehr Beschäftigte rutschen mit dem Jobverlust sofort auf Grundsicherungsniveau ab. Aufgrund geringer Entlohnung oder längerer Erwerbsunterbrechungen haben sie zu wenig oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Leiharbeitnehmer sind besonders häufig betroffen. Die OECD bescheinigte Deutschland zuletzt eine überdurchschnittlich schnelle Zunahme der Einkommensungleichheit.
Wer seinen Job verliert, landet immer öfter direkt auf Grundsicherungsniveau. Mittlerweile gilt das für jeden vierten Beschäftigten, der arbeitslos wird. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge bezogen von Dezember 2010 bis November 2011 im Monatsdurchschnitt 61.000 Menschen nach einer Beschäftigung sofort Hartz IV (Arbeitslosengeld II).
Damit setzt sich trotz Aufschwung der Trend weiter fort, der bereits seit einiger Zeit zu beobachten ist. Im Jahr 2010 zählte die BA mit monatlich 57.000 Erstbeziehern von Hartz IV noch rund 4.000 weniger als im vergangen Jahr. Im Krisenjahr 2009 waren es 53.000 und noch ein Jahr davor 51.000.
„Entweder war die Beschäftigungszeit zu kurz, um Ansprüche zu erwerben, oder das früher erzielte Lohneinkommen war zu niedrig, um mit dem daraus abgeleiteten Arbeitslosengeld-Anspruch den Bedarf zu decken und muss mit Arbeitslosengeld II aufgestockt werden“, erklärt die BA.
Leiharbeitnehmer sind besonders häufig unmittelbar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes auf Hartz IV angewiesen. Denn ihre Arbeitsverhältnisse sind deutlich kürzer und ihre Einkommen deutlich geringer als die von regulär Beschäftigten.
OECD: Ungleichheit in Deutschland steigt rasant