In ihrem jüngsten Urteil entschieden die obersten Arbeitsrichter abschließend, dass die CGZP seit ihrer Gründung 2002 tarifunfähig war, also keine gültigen Tarifverträge abschließen konnte. Die Richter bestätigten damit die Rechtsauffassung der IG Metall und erteilten allen Versuchen der Leiharbeitsfirmen, Nachforderungen zu umgehen, eine Absage. Leiharbeitnehmer, die in Firmen mit CGZP-Tarifverträgen beschäftigt waren, können nun nachträglich höhere Löhne geltend machen.
IG Metall: 300 Millionen Euro Sozialbeiträge werden fällig
Auswirkungen hat das Urteil auch auf die rückwirkende Zahlung von Sozialbeiträgen. Renten- und Sozialversicherer können nun von den Verleihfirmen, die ihren Beschäftigen zu niedrige Löhne gezahlt haben, alle bis einschließlich 2006 entgangenen Beiträge nachfordern. „Hochrechnungen gehen von mindestens 300 Millionen Euro an Sozialbeiträgen aus, die rückwirkend fällig werden“, sagte IG-Metall-Justiziar Klebe. Für die betroffenen Leiharbeitnehmer entstehen dadurch höhere Rentenansprüche.
„Wir erwarten, dass die Sozialbeiträge auch eingetrieben werden. Wenn eine Verleihfirma nicht zahlen kann, muss laut Gesetzt die Ausleihfirma die Zahlung übernehmen“, so Klebe weiter. Einen Vertrauensschutz könnten die Firmen nicht verlangen. Horrorszenarien, die nach dem Urteil von 2010 eine Pleitewelle unter Zeitarbeitsfirmen heraufbeschworen, seien nicht eingetreten. „Keine Firma hat deshalb Insolvenz angemeldet.“
Wichtig am Urteil des Bundesarbeitsgerichts sein, betonte der Jurist, „dass den Unternehmen die Konsequenzen solcher Dumpingtarifverträge vor Augen geführt wurden.“