Billig-Tarifverträge kommen Leiharbeitgeber teuer zu stehen

12.06.2012 | Schon mehr als 1000 Klagen von Leiharbeitnehmern

Leiharbeitsurteil: Billig-Tarifverträge kommen Verleihfirmen teuer zu stehen

Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit [misterQM: photocase.de]

© [misterQM: photocase.de]

 

Zeitarbeitsfirmen, die in der Vergangenheit Billig-Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossen haben, müssen mit Nachzahlungen in Millionenhöhe rechnen. Ende Mai stellte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt klar, dass die Gemeinschaft zu keinem Zeitpunkt tariffähig war. Alle Tarifverträge der CGZP sind damit unwirksam. Den betroffenen Leiharbeitnehmern steht daher die gleiche Bezahlung zu wie den Stammbelegschaften der Betriebe, an die sie entliehen wurden. Die IG Metall rechnet mit einer Klagewelle.

Allein über den Rechtsschutz des DGB werden aktuell etwa 1.000 Verfahren geführt, bei denen Entgeltnachzahlungen von rund 3,5 Millionen Euro eingefordert werden“, sagte der Justiziar der IG Metall, Thomas Klebe, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt. „Aber es gab und gibt noch viel mehr Klagen.“ Bereits 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt der CGZP in einem Grundsatzurteil die Tariffähigkeit abgesprochen. Strittig war bislang, für welchen Zeitraum Beschäftigte und Sozialversicherungsträger Nachforderungen stellen können.


Sämtliche Tarifverträge mit der CGZP unwirksam

 


In ihrem jüngsten Urteil entschieden die obersten Arbeitsrichter abschließend, dass die CGZP seit ihrer Gründung 2002 tarifunfähig war, also keine gültigen Tarifverträge abschließen konnte. Die Richter bestätigten damit die Rechtsauffassung der IG Metall und erteilten allen Versuchen der Leiharbeitsfirmen, Nachforderungen zu umgehen, eine Absage. Leiharbeitnehmer, die in Firmen mit CGZP-Tarifverträgen beschäftigt waren, können nun nachträglich höhere Löhne geltend machen.

 

 

IG Metall: 300 Millionen Euro Sozialbeiträge werden fällig
 

Auswirkungen hat das Urteil auch auf die rückwirkende Zahlung von Sozialbeiträgen. Renten- und Sozialversicherer können nun von den Verleihfirmen, die ihren Beschäftigen zu niedrige Löhne gezahlt haben, alle bis einschließlich 2006 entgangenen Beiträge nachfordern. „Hochrechnungen gehen von mindestens 300 Millionen Euro an Sozialbeiträgen aus, die rückwirkend fällig werden“, sagte IG-Metall-Justiziar Klebe. Für die betroffenen Leiharbeitnehmer entstehen dadurch höhere Rentenansprüche.

Wir erwarten, dass die Sozialbeiträge auch eingetrieben werden. Wenn eine Verleihfirma nicht zahlen kann, muss laut Gesetzt die Ausleihfirma die Zahlung übernehmen“, so Klebe weiter. Einen Vertrauensschutz könnten die Firmen nicht verlangen. Horrorszenarien, die nach dem Urteil von 2010 eine Pleitewelle unter Zeitarbeitsfirmen heraufbeschworen, seien nicht eingetreten. „Keine Firma hat deshalb Insolvenz angemeldet.“

Wichtig am Urteil des Bundesarbeitsgerichts sein, betonte der Jurist, „dass den Unternehmen die Konsequenzen solcher Dumpingtarifverträge vor Augen geführt wurden.“

 

 



ÜBERSICHT