Weitere Länder planen Begrenzung von Leiharbeit

4.4.2011 | Nach der Änderung der Leiharbeitsgesetze

Weitere Länder planen Begrenzung von Leiharbeit

Berthold Huber

IG Metall-Vorsitzender Huber: "Die Zeitbombe Leiharbeit tickt weiter"

 

Die Regierung habe eine Gelegenheit verpasst, die „Zeitbombe Leiharbeit“ zu „entschärfen“, kritisiert der Erste Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber. Die IG Metall versucht nun, in einzelnen Bundesländern Regelungen gegen die Ausweitung von Leiharbeit zu erreichen. Auf Thüringen könnten schon bald andere Länder folgen.

Das Thema Leiharbeit bleibt auch nach den von der Bundesregierung durchgesetzten Gesetzesänderungen auf der politischen Tagesordnung. Die Regierung habe eine Gelegenheit verpasst, die „Zeitbombe Leiharbeit“ zu „entschärfen“, kritisiert der Erste Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber im Handelsblatt. Das Ziel bleibt eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene, die den Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ durchsetzt. Bis es soweit ist, werde die Forderung in die Tarifverhandlungen eingebracht. „Wenn es sein muss, werden wir dafür eine Mobilisierung nicht scheuen“, kündigte Huber an.

 

Berlin hält Thüringische Regelung gegen Leiharbeit für „gute Ergänzung“

 


Nun verlagert die IG Metall den politischen Druck für eine Eindämmung von Leiharbeit vorerst auf die Länderebene. Einen Anfang machte kürzlich Thüringens Wirtschaftsminister Mathias Machnig (SPD). In seinem Bundesland soll die Landesförderung für Unternehmen künftig ab einem Leiharbeitsanteil von 15 Prozent begrenzt und ab 30 Prozent ganz gestrichen werden.

Dem Beispiel Thüringens könnten schon bald andere Länder folgen. Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (SPD) bezeichnete die Regelung als „gute Ergänzung“ zu den in der Hauptstadt bereits geltenden Lohnstandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. IG Metall Bezirksleiter Armin Schild zeigte sich zuversichtlich, in Rheinland-Pfalz eine ähnliche Regelung zu erreichen.

Kritik an Machnigs Vorstoß kommt erwartungsgemäß aus den Reihen der Arbeitgeber. Unternehmen, die Leiharbeit einsetzen, würden „diskriminiert“ und „benachteiligt“, klagt der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkerts. Das Vorgehen der Landesregierung widerspreche der EU-Leiharbeitsrichtlinie, die „ungerechtfertigte“ Einschränkungen von Leiharbeit nicht zulasse.

Was Enkerts nicht erwähnt: In Artikel 5 derselben EU-Leiharbeitsrichtlinie werden die nationalen Gesetzgeber aufgefordert, den „Grundsatz der Gleichbehandlung“ durchzusetzen. Dieser Verpflichtung ist die Bundesregierung auch 3 Jahre nach Erlass der Richtlinie noch nicht nachgekommen. Sonst wäre der Vorstoß des Thüringischen Wirtschaftsministers gar nicht notwendig geworden.



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