Nun verlagert die IG Metall den politischen Druck für eine Eindämmung von Leiharbeit vorerst auf die Länderebene. Einen Anfang machte kürzlich Thüringens Wirtschaftsminister Mathias Machnig (SPD). In seinem Bundesland soll die Landesförderung für Unternehmen künftig ab einem Leiharbeitsanteil von 15 Prozent begrenzt und ab 30 Prozent ganz gestrichen werden.
Dem Beispiel Thüringens könnten schon bald andere Länder folgen. Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (SPD) bezeichnete die Regelung als „gute Ergänzung“ zu den in der Hauptstadt bereits geltenden Lohnstandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. IG Metall Bezirksleiter Armin Schild zeigte sich zuversichtlich, in Rheinland-Pfalz eine ähnliche Regelung zu erreichen.
Kritik an Machnigs Vorstoß kommt erwartungsgemäß aus den Reihen der Arbeitgeber. Unternehmen, die Leiharbeit einsetzen, würden „diskriminiert“ und „benachteiligt“, klagt der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkerts. Das Vorgehen der Landesregierung widerspreche der EU-Leiharbeitsrichtlinie, die „ungerechtfertigte“ Einschränkungen von Leiharbeit nicht zulasse.
Was Enkerts nicht erwähnt: In Artikel 5 derselben EU-Leiharbeitsrichtlinie werden die nationalen Gesetzgeber aufgefordert, den „Grundsatz der Gleichbehandlung“ durchzusetzen. Dieser Verpflichtung ist die Bundesregierung auch 3 Jahre nach Erlass der Richtlinie noch nicht nachgekommen. Sonst wäre der Vorstoß des Thüringischen Wirtschaftsministers gar nicht notwendig geworden.