Für gleiche Bezahlung sprach sich auch der Jenaer Wirtschaftssoziologe Hajo Holst aus. „Die Flexibilisierungsfunktion von Leiharbeit wird durch Equal Treatment ab dem ersten Tag nicht beeinträchtigt“, erklärte er auf Nachfrage der Parlamentarier.
Annelie Buntenbach, Mitglied im Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), erklärte, die geringe Wahrscheinlichkeit über Leiharbeit in eine feste Stelle zu schaffen, wiege „die Nachteile dieser Art der Beschäftigung in keinster Weise auf“.
Auch Gerhard Bosch, Arbeitssoziologe an der Universität Duisburg-Essen äußerte Zweifel an der viel beschworenen „Brückenfunktion“ von Leiharbeit. Dass zwei Drittel der Leiharbeitnehmer zuvor arbeitslos gewesen seien, liege auch am schlechten Ansehen der Branche. Kaum jemand sei „bereit, aus einer festen Stelle in ein Leiharbeitsverhältnis zu wechseln“.
Franz Josef Düwell, Richter am Bundesarbeitsgericht, bescheinigt dem Gesetzentwurf zudem „schwere handwerkliche Mängel“. Die Vorgaben der Leiharbeitsrichtlinie der EU würden nicht umgesetzt und die anstelle einer Höchstüberlassungsdauer eingefügte Definition, Leiharbeit müsse „vorübergehend“ sein, sei zu unbestimmt. Außerdem seien für Verstöße keinerlei Sanktionsmechanismen vorgesehen. Damit sei schon jetzt absehbar, dass der Europäische Gerichtshof "das letzte Wort" über dieses Gesetz sprechen werde.