Experten kritisieren schwarz-gelben Gesetzentwurf

21.3.2011 | Anhörung zu Leiharbeitsgesetz im Bundestag

Experten fordern Änderungen am schwarz-gelben Gesetzentwurf

Oliver Burkhard

Oliver Burkhard: „Wir brauchen Equal Pay per Gesetz“

 

Bei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und soziales haben Wissenschaftler sowie Gewerkschaftsvertreterinnen und –vertreter den Entwurf für Änderungen der Leiharbeitsgesetze zum Teil scharf kritisiert. Bundesarbeitsrichter Düwell bescheinigte dem Gesetz „schwere handwerkliche Mängel“.

Die geplante Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) stand heute auf der Tagesordnung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Die geladenen Vertreter von Gewerkschaften wie auch Experten aus der Wissenschaft übten zum Teil scharfe Kritik am Entwurf der Bundesregierung und forderten die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. Mit mehreren öffentlichen Aktionen machte die IG Metall vor und während der Sitzung auf ihre Forderungen aufmerksam.

Wir brauchen Equal Pay per Gesetz“, stellte NRW-Bezirksleiter Oliver Burkhard fest, der die IG Metall vor dem Ausschuss vertrat. Derzeit „erleben wir eine 2-Klassengesellschaft“. Es könne nicht sein, dass Leiharbeitnehmer nur die Hälfte des Lohns der Stammbeschäftigten bekommen „und in der Kantine den erhöhten Essenspreis für Gäste zahlen“.

 

Viele Nachteile, kaum Chancen


Für gleiche Bezahlung sprach sich auch der Jenaer Wirtschaftssoziologe Hajo Holst aus. „Die Flexibilisierungsfunktion von Leiharbeit wird durch Equal Treatment ab dem ersten Tag nicht beeinträchtigt“, erklärte er auf Nachfrage der Parlamentarier.

Annelie Buntenbach, Mitglied im Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), erklärte, die geringe Wahrscheinlichkeit über Leiharbeit in eine feste Stelle zu schaffen, wiege „die Nachteile dieser Art der Beschäftigung in keinster Weise auf“.

Auch Gerhard Bosch, Arbeitssoziologe an der Universität Duisburg-Essen äußerte Zweifel an der viel beschworenen „Brückenfunktion“ von Leiharbeit. Dass zwei Drittel der Leiharbeitnehmer zuvor arbeitslos gewesen seien, liege auch am schlechten Ansehen der Branche. Kaum jemand sei „bereit, aus einer festen Stelle in ein Leiharbeitsverhältnis zu wechseln“.

Franz Josef Düwell, Richter am Bundesarbeitsgericht, bescheinigt dem Gesetzentwurf zudem „schwere handwerkliche Mängel“. Die Vorgaben der Leiharbeitsrichtlinie der EU würden nicht umgesetzt und die anstelle einer Höchstüberlassungsdauer eingefügte Definition, Leiharbeit müsse „vorübergehend“ sein, sei zu unbestimmt. Außerdem seien für Verstöße keinerlei Sanktionsmechanismen vorgesehen. Damit sei schon jetzt absehbar, dass der Europäische Gerichtshof  "das letzte Wort" über dieses Gesetz sprechen werde.




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