Bertelsmann Stiftung: "Anreize für dauerhafte Übernahmen schaffen"

30.3.2011 | Bertelsmann Stiftung kritisiert Leiharbeitsgesetze

"Anreize für dauerhafte Übernahmen schaffen"

Wandbemalung [morgenroethe: photocase.de]

© [morgenroethe: photocase.de]

 

Nach Ansicht der Bertelsmann Stiftung werden die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer durch die Änderungen am Arbeitnehmerüberlassung kaum verbessert. Der Gesetzgeber habe eine Möglichkeit versäumt, den Übergang von Leiharbeit in reguläre Beschäftigung zu erleichtern. Dazu würde der Stiftung zufolge auch die Durchsetzung von Equal Pay beitragen.

Nach Gewerkschaften und Oppositionsparteien kritisiert nun auch die arbeitgebernahe Bertelsmann Stiftung die von Schwarz-Gelb durchgesetzten Änderungen der Leiharbeitsgesetze. Die Neuregelungen führen „kaum zu Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Zeitarbeit“, stellt der Arbeitsmarktexperte der Stiftung, Eric Thode, fest.

Die Politik habe „die ursprünglich vorgesehene Brückenfunktion“ von Leiharbeit „aus den Augen verloren“. Um den Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erleichtern, hätte „eine angemessene Umsetzung des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ein Einstieg sein können“, heißt es in einer Stellungnahme der Bertelsmann Stiftung.

 

In Frankreich profitieren Verleihfirmen von Übernahmen


Neben der Angleichung der Löhne von Leiharbeitnehmern an die der Stammbelegschaften „sollte der Gesetzgeber Anreize dafür schaffen, dass Zeitarbeitsfirmen ihre Mitarbeiter verstärkt in dauerhafte Tätigkeiten vermitteln“, fordert Thode.

Unter den derzeitigen Bedingungen haben die Arbeitgeber der Leiharbeitsbranche offenkundig kein Interesse, ihre Beschäftigten von Entleihunternehmen übernehmen zu lassen.

Erst kürzlich erklärte der Vorsitzende des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, in einer Bundestaganhörung zu den neuen Leiharbeitsbestimmungen: „Das Potential der Zeitarbeitsfirmen sind ja gerade die Arbeitskräfte, die man auch nicht verlieren will“.

Wenn Einsatzunternehmen ihre Leiharbeitskräfte übernehmen wollen, verlangen Verleihfirmen daher meist eine mehr oder weniger hohe Vermittlungsgebühr. Als Vorbild für eine gesetzliche Förderung von Übernahmen in reguläre Beschäftigung nennt die Bertelsmann Stiftung die Bestimmungen in Frankreich.

Dort gilt das Prinzip Equal Pay. Als Ausgleich für die geringe Sicherheit steht Leiharbeitskräften eine Flexibilitätsprämie in Höhe von 10 Prozent ihres Lohns zu. Diese sparen sich die Verleihfirmen, wenn ihre Beschäftigten im Einsatzunternehmen unbefristet übernommen werden.



ÜBERSICHT