Gegen Missbrauch helfen nur Gesetze

Gegen Missbrauch helfen nur Gesetze

Schlecker-Filiale

 

Hartz IV wird fünf und ist so umstritten wie eh und je. Nun ist mit Hartz I auch sein großer Bruder in die Kritik gekommen. Der erste Teil der Arbeitsmarktreform, der bereits Anfang 2003 in Kraft trat, war die Grundlage für die drastische Zunahme der Leiharbeit. Seit einigen Wochen mehren sich die Stimmen aus der Politik, die Unternehmen dazu auffordern, Leiharbeit nicht zu missbrauchen. Angeprangert werden dabei jedoch Praktiken, die der Gesetzgeber durch Hartz I selbst gefördert hat. Nun hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen eine gesetzliche Korrektur angekündigt.

Schlecker entfacht Debatte um Leiharbeit

Grund für die aufgeflammte Debatte über Leiharbeit ist die Personalpolitik beim Traditionsunternehmen Schlecker. Seit Mitte des letzten Jahres sind dort tausende Mitarbeiter entlassen worden. In den neu eröffneten Schlecker XL-Märkten werden fast ausschließlich Leiharbeitnehmer beschäftigt. Für die Beschäftigten heißt das: Statt Tariflohn gibt es nur noch 6,50 bis 7 Euro pro Stunde, Zulagen und Weihnachtsgeld fallen weg und Betriebsräte gibt es auch nicht mehr. Die Verleihfirma Meniar bei der die Beschäftigten angestellt sind, wird von einem ehemaligen Schlecker-Personalmanager geführt. Ver.di-Sekretär Achim Neumann ist daher „davon überzeugt, dass die Zeitarbeitsfirma konzernintern gegründet wurde, um Tarifverträge zu unterlaufen“.

Kritik von SPD und Union

Vor einigen Monaten richteten sich SPD-Chef Sigmar Gabriel und Generalsekretärin Andrea Nahles in einem Brief an Anton Schlecker. Darin forderten sie den Patriarchen dazu auf, seine Personalpolitik zu erklären. Als Regierungspartei habe die SPD die Leiharbeit zwar selbst erleichtert, heißt es darin. „Unser Ziel war allerdings nicht die missbräuchliche Nutzung dieser Möglichkeiten“, zitiert die Frankfurter Rundschau aus dem Brief. Anfang des Jahres stimmte auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling, in die Kritik an Schlecker ein. Leiharbeit sei zwar ein wichtiges Instrument, „darf aber nicht zu einem Instrument von Beschäftigungs-Willkür verkommen“, mahnte er und rügte den unternehmensinternen Verleih von Arbeitskräften.

Von der Leyen kündigt Korrektur an

Unternehmen, die Leiharbeit als günstigere und unverbindlichere Alternative zu festen Anstellungen nutzen und dafür unternehmenseigene Agenturen gründen, nutzen eine rechtliche Grauzone, die der Gesetzgeber vor sieben Jahren mit Hartz I geschaffen hat. Damals wurden sämtliche Regelungen abgeschafft, die Leiharbeit auf ihren ursprünglichen Zweck beschränkten: die kurzfristige Bewältigung von Auftragsspitzen. Moralische Appelle werden nicht genügen, um zu verhindern, dass Leiharbeit nun tatsächlich auch zu anderen Zwecken genutzt wird. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat das offenbar eingesehen und angekündigt, die Bundesregierung werde die „Schlupflöcher schließen“. Welche der vielen Löcher sie im Sinn hat und ob es sich um mehr als ein Manöver für den Landtagswahlkampf in NRW handelt, wird sich noch zeigen.



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