Die beiden größten Arbeitgeberverbände der Leiharbeitsbranche sprachen sich für einen Leiharbeitsmindestlohn aus. Unter Verweis auf Nachbarländer Deutschlands erklärten sie, auch eine gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern sei möglich. „Wenn es der Auftrag hergibt, sind wir sofort dabei“, erklärte ein Sprecher des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA). Auch der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie, Gesamtmetall, sah sich zu einer Reaktion auf die IG Metall-Forderungen gezwungen. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung befürwortete Verbandspräsident Martin Kannegiesser erstmals eine Mindestlohnregelung, verteidigte jedoch die schlechtere Bezahlung von Leiharbeitnehmern und wehrte sich auch gegen alle weiteren Begrenzungen der Leiharbeit.
Indes scheint die Einführung neuer Regeln für den Einsatz von Leiharbeit nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Zwei Wochen nach dem Neustart der Initiative kündigte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf dem Bundeskongress des DGB an, in Kürze ein neues Leiharbeitsgesetz auf den Weg zu bringen. Mittlerweile liegt im Kabinett ein erster Entwurf vor. Informationen des Tagesspiegels zufolge ist ein Recht auf gleiche Bezahlung für Leiharbeitskräfte vorgesehen, wenn diese zuvor als Stammbeschäftigte im selben Unternehmen tätig waren. Gleiches soll demnach auch für Auszubildende gelten, die als Leiharbeitskräfte weiterbeschäftigt werden sollen. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, auf den noch viele weitere folgen müssten.