DGB: Bundesregierung verharmlost

29. März 2009 | AÜG-Bericht

DGB: Bundesregierung verharmlost

 

Mit einem halben Jahr Verspätung veröffentlichte die Bundesregierung Mitte Januar ihren 11. Leiharbeitsbericht. Das Fazit war nahezu ungetrübt positiv. Fälle von Missbrauch wurden als unrühmliche Ausnahme eines ansonsten erfolgreichen Beschäftigungsmodells gewertet. Am vergangenen Freitag wurde der Bericht im Bundestag debattiert. Während die Union dafür warb, Leiharbeit „nicht in Bausch und Bogen zu verdammen“. Forderten die Oppositionsparteien die Regierung zu schnellem Handeln auf. Leiharbeit solle nicht abgeschafft sondern auf ihre „auf ihre Kernfunktionen zurückführen“. Die SPD-Arbeitsmarktexpertin Annette Kramme zufolge seien in der Leiharbeitsbranche „ständige Verstöße gegen das Arbeitsrecht“ zu beobachten und es würden „Stammarbeitsplätze vernichtet, indem stattdessen Leiharbeitnehmer eingesetzt werden“. Die Leiharbeitsreform des Jahres 2003 habe sich „nicht bewährt“.

Fakten unterschlagen

Der DGB kritisiert in diesem Zusammenhang die Grundlage der Debatte, den Leiharbeitsbericht selbst. Dieser lasse die arbeitsmarktpolitische und gesundheitliche Situation der Leiharbeitnehmer weitgehend außen vor. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte bei der Veröffentlichung des Berichts erklärt, aus ihm gehe hervor, dass Leiharbeit vielen Langzeitarbeitslosen Zutritt auf den ersten Arbeitsmarkt verschafft habe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) widerspricht dieser Einschätzung und wirft der Bundesregierung vor, „wichtige Fakten ganz oder weitgehend“ auszublenden. Zentrale Ergebnisse einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) seien „unterschlagen“ worden. Dabei beruft sich der Regierungsbericht in weiten Teilen auf eben diese Studie. Dem IAB zufolge finden nur acht Prozent der zuvor Erwerbslosen nach einer Leiharbeitsstelle eine reguläre Anstellung. Ralf Brauksiepe (CDU), parlamentarischer Staatsekretär im Arbeitsministerium rückte jedoch auch in der Bundestagsdebatte nicht von der grundsätzlichen positiven Bewertung der Leiharbeit ab.

Konsequenzen aus Fehlentwicklungen ziehen

Relevante Informationsquellen, die auf das hohe Armutsrisiko von Leiharbeitnehmern hinweisen, sind sogar vollkommen unbeachtet geblieben. So zum Beispiel ein Bericht des Statistischen Bundesamtes von August 2009, der einen deutlichen Anstieg des Niedriglohnanteils unter den Leiharbeitsverhältnissen seit 2001 dokumentiert. Auf Anfragen aus dem Bundestag habe die Bundesregierung sogar bereits höchst selbst bestätigt, „dass jede achte Leiharbeitskraft mit sozialversicherungspflichtigem Job bereits Hartz IV beziehen muss“, schreibt der DGB. Auch diese Zahlen würden im 11. Leiharbeitsbericht nicht auftauchen. In Zukunft, so die Forderung der Gewerkschafter, müsse die Bundesregierung wieder „umfassend über die Situation der Branche unter besonderer Berücksichtigung der Beschäftigten“ berichten. Aus den Fehlentwicklungen der Leiharbeit müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich Konsequenzen ziehen.

 

 



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