Deutscher Arbeitsmarkt ist Zweiklassen-Gesellschaft

Kommentar

„Deutscher Arbeitsmarkt ist Zweiklassen-Gesellschaft“

OECD Grafik Arbeitnehmerrechte
 

Wer in Deutschland einen festen und unbefristeten Arbeitsplatz hat, ist gut abgesichert. Besser als in den meisten anderen Industriestaaten.

In jahrzehntelangen Auseinandersetzungen mit Regierungen und Arbeitgebern haben Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften einen vergleichsweise starken Arbeitnehmerschutz erstritten.

Zweite Klasse trägt Hauptlast der Krise

Jedoch kommen von Jahr zu Jahr weniger Menschen in den Genuss dieses Schutzes. „Seit 2001 ist der Rückgang traditioneller Beschäftigungsverhältnisse vergleichsweise hoch“, wie die Bertelsmann-Stiftung in einer aktuellen Studie feststellt.

Und mit der Zunahme befristeter Stellen und Leiharbeit macht sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt Unsicherheit breit. Der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge sind diese sogenannten atypischen Beschäftigungsformen in Deutschland noch weit ungeschützter als in vielen anderen Industriestaaten.


Dieses enorme Sicherheitsgefälle zwischen traditioneller und atypischer Arbeit ist den Arbeitsmarktexperten der OECD so übel aufgestoßen, dass sie öffentlich Kritik äußerten.

„International fällt Deutschland durch eine Zweiklassen-Gesellschaft am Arbeitsmarkt auf“, rügte Matthias Rumpf, Sprecher der OECD in Deutschland, in der Frankfurter Rundschau. Die zweite Klasse trage „mehr noch als in anderen Ländern die Hauptlast der Krise“.


Leiharbeit und Befristung müssen Ausnahme bleiben

Nun die erkämpften Sicherheiten regulärer Beschäftigung abzubauen, um die Lasten zukünftiger Krisen gerecht auf alle Beschäftigten zu verteilen, wäre jedoch ein fataler Trugschluss. Denn ohne den starken Arbeitnehmerschutz hätte es kein international bewundertes „deutsches Beschäftigungswunder“ gegeben.

Und Massenentlassungen hätten die Kaufkraft empfindlich geschwächt. Da sind sich die Experten einig. Für eine krisensichere Wirtschaft muss der Rückgang des Normalarbeitsverhältnisses gestoppt werden. Zum Wohl der gesamten Gesellschaft sollte Leiharbeit und Befristung die Ausnahme bleiben.



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