Am gestrigen Donnerstag stand das Thema Leiharbeit auf der Tagesordnung des Bundestages. Grüne und Linke hatten die Debatte beantragt. Hauptforderung beider Parteien war, das Recht von Leiharbeitsbeschäftigten auf gleiche Bezahlung ohne Ausnahmen durchzusetzen. Mit der Möglichkeit, diesen Grundsatz durch Tarifverträge zu umgehen, habe der Gesetzgeber ein „Scheunentor für Schein-Tarifverträge mit Schein-Gewerkschaften“ geöffnet, kritisierte der designierte Parteichef der Linken Klaus Ernst. Ebenso wie die Grünen fordert seine Partei, Leiharbeitnehmern sollte zudem eine „Flexibilitätsprämie“ in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohnes zustehen. Außerdem heißt es in beiden Anträgen, die Betriebsräte müssten über den Einsatz von Leiharbeit mitbestimmen. Um deren Nutzung grundsätzlich zu begrenzen, fordert die Linke eine maximale Überlassungsdauer von 3 Monaten. Die Grünen wollen stattdessen einen gesetzlichen Höchstanteil von 10 Prozent an der Gesamtbelegschaft durchsetzen.
Schleudersitz statt Klebeeffekt
Die CDU lehnte die Vorschläge ab und warf der Linken vor, Leiharbeit „zu Tode regulieren“ zu wollen. Leiharbeit sei eine „Brücke für eine Rückkehr von Erwerbslosen in unbefristete Beschäftigung“, erklärte Ralf Brauksiepe (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium. Eine Einschätzung, der alle Oppositionsparteien widersprachen. „Wir wollten Menschen in Arbeit und Brot bringen. Das hat so nicht funktioniert“, räumte Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke ein. In der Koalition mit der SPD hatte die Partei selbst die Gesetze beschlossen, deren Reform sie nun fordert. Statt Erwerbslose in feste Beschäftigung zu bringen, habe sich Leiharbeit als „Schleudersitz“ erwiesen, so Müller-Gemmeke. Ähnlich fiel das Urteil des SPD-Abgeordneten Ottmar Schreiner aus, der sich für eine „sinnvolle Regulierung“ von Leiharbeit aussprach. Aufgrund der „Überflexibilisierung“ des Arbeitsmarktes sei mittlerweile die Mehrheit der jungen Menschen prekär beschäftigt. Es gelte, wieder eine „vernünftige Balance“ zu finden.
Was plant die Bundesregierung?
Ob die Bundesregierung die Arbeitnehmerüberlassung überhaupt zu reformieren gedenkt? Die Debatte im Bundestag lässt daran wieder erhebliche Zweifel aufkommen: „Wir prüfen gewissenhaft, ob die bestehende Gesetzeslage eingehalten worden ist“, gab Brauksiepe stellvertretend für Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu verstehen. Noch vor wenigen Wochen hatte die Ministerin angekündigt, nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern die Gesetze selbst überprüfen und eventuelle „Schlupflöcher“ stopfen zu wollen.