Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist tarifunfähig. Das Urteil in letzter Instanz ist ein Meilenstein im Kampf für gleiche Bezahlung von Leiharbeit. Denn die extrem niedrigen Tarife der CGZP waren ein Einfallstor für Lohndumping in der Leiharbeitsbranche.
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Das hat das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz entschieden und bestätigte damit die Urteile des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Die IG Metall begrüßte die Entscheidung. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die zusammen mit dem Land Berlin gegen die CGZP geklagt hatte, sprach von einem „guten Tag für die Tarifautonomie“. Der Vorsitzende der CGZP, Gunter Smits, schloss es nicht aus, gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
„Mit diesem Beschluss steht fest, dass die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten Beschäftigten Ansprüche auf gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten haben“, kommentierte Thomas Klebe, Justitiar der IG Metall, die Entscheidung. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, erklärte: "Mit dem Urteil sind wir einen Schritt weiter auf dem langen Weg, Tarifdumping zu unterbinden".