Anhörung zu Leiharbeit im Bundestag

29.06.2010

Anhörung zu Leiharbeit im Bundestag

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Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages fand am gestrigen Montag eine öffentliche Anhörung zur Reform der Leiharbeitsgesetze statt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bekräftigte seine Forderung, Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz zu streichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärte, von einer solchen Regelung könnten auch Ver- und Entleihunternehmen profitieren.

Das Ringen um eine Reform des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) geht weiter. Anfang des Jahres hatten alle drei Oppositionsparteien im Bundestag entsprechende Anträge gestellt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betonte: „Grundsätzlich kann Leiharbeit am Arbeitsmarkt eine sinnvolle Funktion erfüllen“. Unter den derzeitigen Bedingungen sei der arbeitsmarktpolitische Nutzen jedoch gering. Leiharbeit führe vielmehr zu „Lohndumping“ und trage zu einer „Destabilisierung der Arbeitsverhältnisse der Stammbeschäftigten“ bei. Die bestehenden Gesetze würden die Rechte der Leiharbeitsbeschäftigten aushöhlen, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme des DGB. Zur Beseitigung der Missstände müsste der in der EU-Richtlinie festgelegte Gleichbehandlungsgrundsatz (equal pay – equal treatment) „ohne Ausnahme durchgesetzt“ werden.

 

Bundesagentur: Gleichbehandlungsgrundsatz ist Chance für Unternehmen


Der Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit zufolge birgt eine solche Neuregelung „Chancen sowohl für die Entleiher als auch für die Zeitarbeitsunternehmen“. Sie könne beispielsweise „eine höhere Arbeitsmotivation und Identifikation der Zeitarbeitnehmer mit dem Einsatzbetrieb“ zur Folge haben. Eine Stärkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes mache Leiharbeit für Entleihunternehmen zwar „vermutlich teurer“, steigere jedoch auch ihre Akzeptanz in Betrieb und Gesellschaft. Eine Schwächung von „Bedeutung und Wachstum“ der Leiharbeitsbranche sei nicht zu erwarten.

Auch der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Schaeffler Gruppe, Norbert Lenhard, der vor dem Ausschuss vortrug, rechtfertigte die Forderung nach gleicher Bezahlung: „Im Regelfall“ würden Leiharbeitskräfte „nach spätestens 3 Monaten vergleichbare Wertschöpfung“ erbringen wie Stammbeschäftigte.

Ein kürzlich vom Bundesarbeitsministerium vorgelegter „Diskussionsentwurf“ für ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthält zwar strengere Regeln gegen den „Missbrauch“ von Leiharbeit sowie eine gesetzliche Lohuntergrenze. Eine Stärkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist jedoch nicht vorgesehen.



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